Die Sparkasse Ulm bot Ihren Kunden im Zeitraum von 1993 bis 2005 Sparverträge mit hohen Zinsversprechen an.
Diese hatten eine Laufzeit von 25 Jahren und Kunden wurden auch Bonuszinsen von bis zu 3,5% versprochen.
Da momentan auf dem Kapitalmarkt entsprechend niedrigere Zinsen für entsprechende Sparanlagen gezahlt werden, vertrat die Sparkasse Ulm die Ansicht, dass sie zu einer Kündigung berechtigt wäre.
Das Landgericht Ulm hat aber nun aktuell entschieden, dass eine derartige Kündigung nicht möglich ist, so ein Bericht in Handelsblatt vom 27.01.2015.
Nach Informationen des Handelsblattes hat die Sparkasse Ulm im Jahre 2013 Kunden angeboten, in andere Verträge zu wechseln und das Angebot wurde auch von einigen Sparern angenommen. Allerdings sollen noch weitere 4.000 sog. Scala-Verträge offen sein.
Soweit die Sparkasse hierzu die Auffassung vertreten hatte, dass sie zu einer Kündigung berechtigt war, hat dagegen gemäß Handelsblatt ein Kläger eine Feststellungsklage erhoben, der vom Landgericht Ulm stattgegeben wurde.
Das Landgericht Ulm habe festgestellt, dass das wesentlich niedrigere Zinsniveau nicht zu einer Kündigung berechtige.
Auch nach den gesetzlichen Vorschriften zu einem Darlehensvertrag würde es kein Kündigungsrecht geben, so das Landgericht Ulm laut Handelsblatt.
Im Übrigen habe das Landgericht Ulm auch festgestellt, dass ein Kunde jederzeit die monatliche Sparrate bis auf € 2.500,00 erhöhen könne.
Die Sparkasse Ulm wolle die Entscheidung im Hinblick auf ein weiteres Vorgehen prüfen.
Dennoch wird dieses Urteil des Landgerichts Ulm nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner Auswirkungen auf andere Banken haben, die mit ihren Kunden ebenfalls entsprechende hochverzinsliche Sparverträge abgeschlossen haben.
Anleger, die ebenfalls mögliche Sparverträge mit ihrer Bank abgeschlossen haben und sich das Kreditinstitut weigert, die versprochenen Zinsen zu zahlen, können sich bei Bedarf gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hinsichtlich einer Prüfung wenden, ob die Bank zu einer Anpassung oder Kündigung der Verträge berechtigt ist oder ob diese nach wie vor verpflichtet ist, die versprochenen hohen Zinsen zu bezahlen.
Stand: 11.02.2015
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.