Mitarbeiter der ICB Group aus Zürich kontaktierten unaufgefordert Anleger in Deutschland und boten diesen Wandelanleihen für die Papiere der „Schlumberger N.V.“ (Ltd.), New York, an.
Seitens der Anleger sollten mind. € 10.000,00 investiert werden. Die Anleger sollten sich in „nicht unternehmerischer Weise“ an „Projekten aus dem Bereich eines erdölexplorierenden Unternehmens“ beteiligen und Renditen von 6,25% bis 9,25% pro Jahr erzielen können.
Es wurden drei verschiedene Wandelanleihen mit Laufzeiten von 1 bis 5 Jahren angeboten.
Seitens der Firma Schlumberger wurde vor geraumer Zeit mitgeteilt, dass es sich bei den Anleihen um „kein Angebot“ handelt, das von der „Firma Schlumberger“ stammt.
Bei der ICB Group handelte es sich um ein nicht existierendes Finanzunternehmen.
Nachdem die Anleger betrügerisch geschädigt wurden, sollten diese ihre Schadensersatzansprüche möglichst kurzfristig durchsetzen.
Die Hintermänner der ICB Group wurden von den Ermittlungsbehörden verhaftet.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Stand: 17.02.2015
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.