Anlegern wurde von der Deutsche Policenaufwertung AG (DPAG) der „Ankauf“ von Lebensversicherungen und anderen Vermögensanlagen offeriert.
Dabei wurde den Anlegern versprochen, dass Sie nach mehreren Jahren ein Vielfaches des Rückkaufswertes als „Kaufpreis“ erhalten.
Die Deutsche Policenaufwertung AG mit formalem Sitz in der Schweiz, die auch eine Repräsentanz in Frankfurt unterhielt, existiert nicht mehr, da sie aufgelöst worden ist.
Nach Auffassung der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wurden Mandanten von Beratern, die diesen „Verkauf“ von Versicherungen und Vermögensanlagen an die Deutsche Policenaufwertung AG empfohlen haben, nicht ordnungsgemäß über die Risiken und Hintergründe aufgeklärt bzw. die Berater haben nach Meinung unserer Kanzlei die Plausibilität des Anlagekonzepts nicht ordnungsgemäß geprüft . Wir haben daher nun erste Klagen gegen Berater auf Zahlung von Schadensersatz eingereicht.
Im Übrigen sind auch gegen Verantwortliche der Deutsche Policenaufwertung AG strafrechtliche Ermittlungen anhängig.
Auf Grundlage der strafrechtlichen Ermittlungen, wenn sich diese Vorwürfe bestätigen, kann daher für Anleger die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen verantwortliche Personen der Deutsche Policenaufwertung AG durchzusetzen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Geschädigte, die Lebensversicherungen oder andere Versicherungen etc. an die DPAG „veräußert“ haben.
Stand: 26.02.2015
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.