Im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sind nach Angabe der Staatsanwaltschaft auch Goldbestände sichergestellt worden.
Kaum echtes Gold
Nach Medienberichten, z. B. von Stiftung.de, sind aber nach einer Einschätzung von Herrn Oberstaatsanwalt Martin Steltner von 4 Tonnen BWF-Gold nur rund ca. 200kg, also wohl nur ca. 5%, echt.
Umso mehr besteht nach Einschätzung der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner Handlungsbedarf für betroffene Geschädigte.
Wie wir berichtet haben, sind von der Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche der BWF Stiftung bzw. des Vereins Bund Deutscher Treuhandstiftungen strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug anhängig und es fanden Durchsuchungen und Beschlagnahmungen statt.
Nach Auffassung der BaFin hat schließlich die BWF Stiftung bzw. der Verein Bund Deutscher Treuhandstiftung unerlaubt das Einlagengeschäft ohne Erlaubnis der BaFin betrieben.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät betroffene Anleger.
Stand: 17.03.2015
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.