Im Insolvenzverfahren der Penell GmbH wurde in einem Berichtstermin am 10.06.2015 darüber informiert, dass Masseunzulänglichkeit festgestellt worden war. Danach stehe den hohen Verbindlichkeiten nur ein geringer Warenbestand gegenüber und es sind nahezu keine liquiden Mittel vorhanden.

Gläubiger der Anleihe der Penell GmbH müssen daher damit rechnen, dass sie leer ausgehen oder sofern sich an der Masseunzulänglichkeit noch etwas ändert, nur eine sehr geringe Quote erhalten.

Möglichkeiten für Gläubiger der Anleihe der Penell GmbH

Vor diesem Hintergrund ist für Gläubiger der Anleihe der Penell GmbH die Frage umso wichtiger, ob sich gegen Verantwortliche der Penell GmbH Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.

Wie bereits berichtet, sind gegen Verantwortliche der Penell GmbH staatsanwaltschaftliche Ermittlungen anhängig.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

 

Stand: 16.06.2015