Über das Vermögen der CSA Verwaltungs GmbH ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Bei der CSA Verwaltungs GmbH handelt es sich nicht um die Fondsgesellschaften CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 KG.
Die CSA Verwaltungs GmbH war vielmehr geschäftsführende Komplementärin der beiden CSA Beteiligungsfonds 4 und 5.
Hinsichtlich der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 ist nach wie vor nur ein vorläufiges Insolvenzverfahren anhängig. Nach der Eröffnung dieses Insolvenzverfahrens dürften aber auch im Falle der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 in absehbarer Zeit endgültige Insolvenzverfahren eröffnet werden.
Möglichkeiten für Anleger der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt, wie berichtet, betroffene Anleger bei der Prüfung und Geltendmachung von Forderungen in den Insolvenzverfahren.
Außerdem stellt sich insbesondere auch für Anleger, die noch Raten einzahlen, die Frage, wie dies rechtlich vermieden werden kann.
Außerdem vertritt unsere Kanzlei betroffene Geschädigte auch bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung und insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung gegen Verantwortliche der Deltoton Gruppe, gegen die auch strafrechtliche Ermittlungen anhängig sind.
Stand: 16.06.2015
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.