Wie bereits in der Vergangenheit mitgeteilt vertritt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner eine Vielzahl von geschädigten Kapitalanlegern, die Anleihen der Firma MBB Clean Energy AG aus München gezeichnet haben.
Die vorgenannte Firma hatte die am 06.04.2014 fällig gewordenen Zinszahlungen für die Anleihe nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt.
Die Nichtzahlung der Anleihezinsen wurde u. a. damit begründet, dass die Globalurkunde der Anleihe unwirksam sei. Seitdem wurden Anleihezeichner von der Firma MBB Clean Energy AG dahingehend vertröstet, dass Reparaturmaßnahmen für die 6,25%-Schuldverschreibungen 2013/2019 durchgeführt würden und die bisherige Globalurkunde durch eine wirksame Globalurkunde für die berechtigten Anleger ersetzt würde.
Nachdem dann ein neuer Aufsichtsrat bestellt wurde und ein Wechsel im Vorstand der MBB Clean Energy AG erfolgte, wurden Anleger erst kürzlich darüber informiert, dass die Reparaturmaßnahme der 6,25%-Schuldverschreibung 2013/2019 derzeit unterbrochen sei.
Nun wurde ein Insolvenzantrag gestellt und am 06.07.2015 über das Vermögen der Firma MBB Clean Energy ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ihre Forderungen fristgemäß anmelden und geltend machen. Die Forderungen müssen ausreichend konkretisiert und entsprechende Unterlagen eingereicht werden, damit eine Prüfung durch den Insolvenzverwalter ermöglicht wird. Geschieht dies nicht, besteht schon aus diesem Grund das Risiko, dass die Forderung nicht zur Insolvenztabelle anerkannt wird.
Nur wenn eine Anerkennung der Forderung durch den Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle erfolgt, erhalten geschädigte Anleger Ausschüttungen im Insolvenzverfahren.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene MBB Clean Energy AG Anleger.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Stand: 07.07.2015
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.