Anlegern wurden von einer Abek Anstalt aus Liechtenstein Zinsen bzw. Gewinne von 8 % angeboten. Die Abek-Gruppe, bestehend aus der Abek Group Ltd. und der Abek Anstalt, sind liquidiert worden. Unabhängig davon, ob die Anleger in dieser Liquidation Erlöse erhalten haben, können aber möglicherweise auch Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden, um den erlittenen Schaden wieder zu realisieren. So soll auch die Staatsanwaltschaft in Liechtenstein und in Leipzig wegen des Verdachts des Betruges strafrechtliche Ermittlungen geführt haben. Außerdem wurde auch eine Anlageberaterin im Jahr 2007 vom Oberlandesgericht Dresden zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil sie ihre Aufklärungspflichten, insbesondere im Hinblick auf die bestehenden Verlustmöglichkeiten, verletzt hat.
Investoren, die Kapital verloren haben, sollten daher nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner prüfen lassen, ob sich nicht Schadensersatzansprüche mit dem Ziel des Ersatzes des eingezahlten Kapitals durchsetzen lassen.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.