Mehrere Anleger werfen dem in Itzehoe ansässigen Accessio Wertpapierhandelshaus AG (früher Driver & Bengsch AG) vor, sie nicht ausreichend aufgeklärt zu haben. Die Firma Accessio Wertpapierhandelshaus AG bot Anlegern hohe Zinsen für Festgeldanlagen an bzw. Investments in Genussscheinen. Es stellt sich die Frage, ob die Anleger anleger- und anlagegerecht aufgeklärt wurden.
Mittlerweile hat die Firma Accessio Wertpapierhandelshaus AG – die Nachfolgefirma der Firma Driver & Bengsch – Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Der entsprechende Antrag wurde am 02.08.2010 beim Amtsgericht Itzehoe eingereicht und vom Amtsgericht Itzehoe wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Für Geschädigte der Accessio Wertpapierhandelshaus AG bedeutet dies, dass diese ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden müssen, um zumindest noch einen Teil ihrer Forderungen zu realisieren.
Zu beachten ist, dass die Forderungsanmeldungen ordnungsgemäß auszufüllen sind, da sonst die Gefahr besteht, dass seitens des Insolvenzverwalters die Forderungen bestritten werden. Neben der Hauptforderung muss auch die Höhe der aufgelaufenen Zinsen und der Grund der Forderung angegeben werden, das heißt die Forderungen müssen rechtlich begründet werden.
Stand: 05.08.2010
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.