Gegenüber der CIS Garantie Hebel Plan ´07 GmbH & Co. KG, der Garantie Hebel Plan ´08 GmbH & Co. KG und der Garantie Hebel Plan 09 GmbH & Co. KG wurde nun von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Investmentgeschäftes angeordnet und es wurde ein Abwickler eingesetzt.
Nach Angaben der BaFin handelt es sich bei den Investmentfonds CIS Garantie Hebel Plan ´07, CIS Garantie Hebel Plan ´08 und CIS Garantie Hebel Plan ´09 um interne Kapitalverwaltungsgesellschaften, die einer Erlaubnis der BaFin erfordert hätten. Die Gesellschaften verfügten aber über keine Erlaubnis der BaFin.
Aus diesem Grund wurde nach Ansicht der BaFin unerlaubt das Investmentgeschäft betrieben.
Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Abwicklung / Insolvenzverfahren
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte in dem Abwicklungsverfahren. Häufig kommt es auch im Rahmen eines Abwicklungsverfahrens dazu, dass ein Insolvenzantrag gestellt und dann ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dann können Forderungen auch nur noch im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden und die Kanzlei hilft dann betroffenen Anlegern bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.
Zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Nachdem nach Ansicht der BaFin von den Gesellschaften CIS Garantie Hebel Plan ´07 GmbH & Co. KG, Garantie Hebel Plan ´08 GmbH & Co. KG und Garantie Hebel Plan ´09 GmbH & Co. KG unerlaubt das Investmentgeschäft betrieben worden ist, können Verantwortliche dieser Gesellschaften wegen des Betreibens von Investmentgeschäften ohne Erlaubnis auf Schadensersatz haften.
Zudem kann auch die Möglichkeit bestehen, dass Anlageberater oder Anlagevermittler, die die Anlage empfohlen haben oder auch Gründungskommanditisten der CIS Garantie Hebel Plan ´07, ´08 und ´09 GmbH & Co. KG auf Schadensersatz haften, wenn ein Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken und Hintergründe aufgeklärt worden ist. Dies muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden.
Diesbezüglich berät unsere Kanzlei Anleger der CIS Garantie Hebel Pläne ´07, ´08 und ´09.
Stand: 08.09.2015
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.