Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der Firma Touch Management Ltd. & Co. KG aus Nürnberg mit Bescheid vom 24.08.2015 aufgegeben die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts vorzunehmen.
Gesellschafter konnten sich auf der Grundlage einer Vereinbarung an der Touch Management Ltd. & Co. KG beteiligen, wobei die vorgenannte Firma durch eine kollektive Vermögensverwaltung unerlaubt das Investmentgeschäft betrieb.
Im Übrigen erbrachte die vorgenannte Gesellschaft unerlaubt die Anlagevermittlung, indem sie Zeichnungsscheine / Kaufanträge für Aktien der New York International Traders Inc., Beaverton, Oregon, USA entgegennahm und weiterleitete.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellte fest, dass die Firma Touch Management Ltd. & Co. KG weder über eine Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB, noch über eine Erlaubnis nach dem KWG verfügt.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Stand: 16.09.2015
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.