Gegenüber den Herren Mäffert und Barth, die unter der Bezeichnung „Goldstar Investment Corp.“ einzeln oder zusammen Investmentverträge angeboten haben, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung angeordnet, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.
Soweit unter der Firmierung Goldstar Investment Corp. von den Herrn Mäffert und Barth Investmentverträge angeboten worden, verpflichteten sich diese zur unbedingten Rückzahlung gegenüber Anlegern.
Mit den eingenommenen Geldern sollten binäre Optionen erworben werden. Damit haben die Herren Mäffert und Barth unter der Bezeichnung Goldstar Investment Corp. das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Möglichkeiten für Anleger der Herren Mäffert und Barth
Anleger, die keine Rückzahlungen erhalten, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, die eingezahlten Gelder zurückzuerhalten.
Nachdem nach Ansicht der BaFin unerlaubt das Einlagengeschäft betrieben wurde, können sich unter anderem Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen begründen lassen. Dies muss jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden.
Stand: 29.09.2015
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.