Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde der Firma Makonzept Finanz- und Versicherungsmakler GmbH aus Gilching mit Bescheid vom 12.08.2015 aufgegeben, das von ihr ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen.
Die Firma Makonzept Finanz- und Versicherungsmakler GmbH nahm von Anlegern unbedingt rückzahlbare Gelder auf Grundlage von partiarischen Darlehen, stillen Beteiligungen oder sonstigen Darlehen entgegen. Damit betrieb die vorgenannte Firma – so die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Betroffene Anleger sollten unverzüglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.