Update: Informationen zur Farm Capital Management GmbH
Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde der Firma Agrofinanz GmbH aus Kleve am 08.09.2015 aufgegeben, das von ihr unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen.
Die Agrofinanz GmbH hatte auf der Grundlage eines sogenannten „Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrages“ gewerbsmäßig Gelder eingenommen und deren unbedingte Rückzahlung versprochen, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu verfügen.
Den Antrag der Agrofinanz GmbH, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anzuordnen, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 23.11.2015 abgelehnt.
Anleger wurden von der Agrofinanz GmbH mit hohen Zinsen gelockt. Laut der Website der Firma Agrofinanz GmbH wurde den Anlegern ein sogenanntes Direktinvestment angeboten. Es sollte ein sogenannter Rückmietverkauf sein.
Die Investoren würden einen Bestand an Ölpalmen erwerben und – so die Firma Agrofinanz GmbH – rechtliche Eigentümer dieser individualisierten Ölpalmen werden. Das Anlagenmodell sah vor, dass der Anleger diese Palmen an die Firma Agrofinanz GmbH mit einer festgelegten Zahlung und einer Mietlaufzeit vermietet. Nach Ablauf der Mietlaufzeit bot die Firma Agrofinanz GmbH an, die Palmen zum festgelegten Kaufpreis wieder zurück zu nehmen.
Für eine Mindestbeteiligung von EUR 7.500,00 sollte ein zukunftsorientierter Anleger ganze 35 Ölpalmen, sogenannte Plots samt der garantierten Rendite von 9 % erhalten. Das ganze Anlagemodell sah eine Laufzeit von zehn Jahren vor.
Unabhängig von der Tatsache, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das entsprechende Einlagengeschäft untersagte, handelte es sich um ein Anlagemodell mit sehr hohen Risiken für Anleger, bei dem ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden konnte.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Stand: 14.12.2015
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.