In einem Schreiben vom 09.02.2016 werden Anleger der Venture Plus Fonds, nämlich der V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG sowie der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG von der neuen Kapitalverwaltungsgesellschaft über negative Entwicklungen informiert.
Nachdem früher die Funktion der Kapitalverwaltungsgesellschaft durch die Metapriori GmbH ausgeübt worden ist, ist diese Funktion im September 2015 von der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs AG übernommen.
In dem Schreiben teilt die XOLARIS mit, dass die jährliche Bewertung der Vermögenswerte bzw. Vermögensgegenstände, die nach dem Kapitalanlagegesetz (KAGB) nötig ist, zum 31.12.2014 nicht erfolgt ist.
Aus diesem Grund seien auch die erforderlichen Jahresabschlüsse zum 31.12.2014 noch nicht fertiggestellt worden.
Im Übrigen wird den Anlegern eröffnet, dass sich teilweise ein finanzieller Korrekturbedarf bis zu einer Totalwertabschreibung ergeben könnte. Dies kann für Anleger bedeuten, dass sie mit Verlusten bezüglich des eingezahlten Kapitals rechnen müssen.
Des Weiteren wird darüber informiert, dass verschiedene Beteiligungen an der GerroMed pflege- und Medizintechnik GmbH, der Prolupin GmbH und der Trendgroup GmbH beendet worden seien, da entweder das dauerhaft operative Geschäft gefehlt habe oder eine nachhaltige Gewinnerwirtschaftung bzw. die Erreichung eines „Break-Even“ nicht gewährleistet gewesen sei.
Im Übrigen sei die Zusammenarbeit mit der ehemaligen Kapitalverwaltungsgesellschaft der Metapriori GmbH, nicht erfreulich.
Diese hätte eine Zusammenarbeit und Kooperation verweigert.
Die Konzeption der V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG und der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG bestand darin, aus den mit den Anlegern zur Verfügung gestellten Kapital unternehmerische Beteiligungen im Venture Kapital Bereich einzugehen.
Bei einer Anlage in Form einer unternehmerischen Beteiligung, wie bei den Venture Plus Fonds, handelt es sich um Anlagen mit hohen Risiken.
Derartige Anlagen sind also nicht für Anleger geeignet, die auf Sicherheit bzw. einen Kapitalerhalt Wert legen.
Anleger müssen auch über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Kapitalanlage richtig und vollständig aufgeklärt werden.
Des Weiteren muss ein Berater auch die Anlageziele und Risikoneigung eines Anlegers berücksichtigen.
Sofern einem Anleger, der auf Sicherheit bzw. Kapitalerhalt bedacht war, eine derartige Anlage in V+ Fonds empfohlen worden ist, kann eine Beratung fehlerhaft gewesen sein.
Auch muss ein Berater, der eine derartige Anlage einem Anleger empfiehlt, detailliert und korrekt über die Risiken der Anlage, z. B. über das Risiko von höheren Verlusten, bis hin zu einem Totalverlust, aufklären.
Sofern ein Berater die Anlageziele oder die Risikoneigung eines Anlegers nicht beachtet hat bzw. eine Anlage empfohlen hat, die mit den Vorstellungen des Anlegers nicht übereinstimmt oder einen Anleger nicht ordnungsgemäß über die Hintergründe und Risiken der Anlage aufgeklärt hat, kann er daher auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung haften.
Bei einer Anlage in V+ Fonds handelt es sich, wie erwähnt, um eine unternehmerische Beteiligung mit hohen Risiken. Wenn ein Berater daher gegenüber dem einem Anleger die Anlage in V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG oder der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG oder der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG als sichere Anlage, etwa auch zur Altersvorsorge, bewertet bzw. angepriesen hat, ist dies fehlerhaft und keinen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen. Auch wenn ein Anleger nicht über die Risiken einer derartigen Anlage, insbesondere auch nicht über höhere Verlustrisiken oder einer mangelnden Handelbarkeit bzw. Veräußerbarkeit einer derartigen Anlage aufgeklärt worden ist, kann eine fehlerhafter Beratung begründet sein.
Anleger, die meinen, dass Sie unzureichend oder fehlerhaft beraten worden sind, sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, ob sie Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung durchsetzen können.
Im Falle einer unzureichenden Aufklärung kann auch die Möglichkeit eines „Ausstiegs“ aus dem Fonds bestehen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner mit Sitz in München und somit in Ortsnähe des Sitzes der neuen Kapitalverwaltungsgesellschaft, der SOLARIS in München bzw. zu dem Sitz der V+ Fonds in Landshut und etwaig zuständiger Gerichte, berät und unterstützt Anleger, die V+ Fonds gezeichnet haben.
Stand: 09.03.2016
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.