Wie wir von Betroffenen gehört haben, ist ihnen im Zusammenhang mit der Abwicklung der IFMC-Group der Abschluss von neuen Anlagen mit der MoneyVita Treuhand GmbH & Co. KG angeboten worden.
Wie wir bereits im Jahre 2014 berichtet hatten, war von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der IF;C-Group die Abwicklung unerlaubt betriebener Bankgeschäfte angeordnet worden.
Die BaFin hatte dann auch einen Abwickler hinsichtlich der IFMC-Group betriebener Bankgeschäfte bestellt.
Aufgrund der Verpflichtung zur Abwicklung sollen dann von der IFMC-Group mit Kunden entsprechende Verträge zur Rückabwicklung geschlossen worden sein, gemäß denen die abgeschlossenen Verträge aufgelöst werden und die Anleger das aktuelle Guthaben ausbezahlt erhalten sollen.
Im Zusammenhang mit der Abwicklung bzw. Auszahlung wurde Anlegern der Abschluss von neuen Anlagen mit der MoneyVita Treuhand GmbH & Co. KG, Karlsruhe, angeboten, bei denen das von der IFMC-Group ausgezahlte Kapital wiederum in Verträge bei der MoneyVita Treuhand GmbH & Co. KG investiert werden soll.
Die MoneyVita Treuhand GmbH & Co. KG, Karlsruhe, hat die Erbringung von Dienstleistungen, Beratung und Schulungen in den Bereichen Betriebswirtschaft und Marketing, Vermittlung von Finanzierungen, Durchführung von Treuhandtätigkeiten, Übernahme von Verwaltungsaufgaben bei anderen Unternehmen, der Kauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, realen Teilen an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und von Miteigentumsanteilen an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Planung und Projektierung von Gebäuden aller Art, insbesondere von ganz- oder teilweise gewerblich nutzbaren Gebäuden, der Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, realen Teilen an grundstücksgleichen Rechten, insbesondere auch von Wohnungs- und Teileigentumsrechten, Verwaltung von eigenem Vermögen zum Gegenstand.
Die den Anlegern neu angebotenen Verträge mit der MoneyVita Treuhand GmbH & Co. KG sollen sich allerdings wiederum auf den Ankauf von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und anderen Anlageformen beziehen und es soll Anlegern offeriert werden, dass sie Auszahlungen nach einer bestimmten Laufzeit und entsprechend verschiedener Varianten erhalten.
Anleger, die Befürchtungen hinsichtlich des von Ihnen eingezahlten Kapitals haben, sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche rechtliche Möglichkeiten für sie gegeben sind.
Soweit auch die Verträge der MoneyVita Treuhand GmbH & Co. KG, die den Ankauf von Lebensversicherungen und dem Erwerb von Kapitalanlagen zum Gegenstand haben, könnte es sich ebenfalls – wie bereits bei der IFMC-Group – um ein unerlaubtes Einlagengeschäft handeln. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.
Sollte ein unerlaubtes Einlagengeschäft gegeben sein, besteht auch die Möglichkeit, dass die MoneyVita Treuhand GmbH & Co. KG oder Verantwortliche dieser Gesellschaft auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät betroffene Anleger.
Stand: 30.06.2016
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.