Die ComTex offerierte Anlegern den Erwerb von Aktien einer Firma Fortec Pharma Inc., USA.
Gegen Verantwortliche der Firma ComTex ist bei der Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Betrug bzw. Kapitalanlagebetrug anhängig.
Weiterhin war entgegen den gesetzlichen Vorschriften bisher bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kein Wertpapierprospekt hinterlegt worden.
Außerdem hat die ComTex Vermögens- und Verwaltungs GmbH nach Ansicht der BaFin mit der Vermittlung der Aktien der Fortec Pharma Inc. die Anlagevermittlung betrieben, ohne dafür eine Erlaubnis zu besitzen. Aus diesem Grund hat die BaFin der ComTex das unerlaubte Betreiben der Anlagevermittlung untersagt.
Häufig werden Anleger im Rahmen des Vertriebs von amerikanischen Aktien nicht ordnungsgemäß über die Hintergründe und besonderen Risiken aufgeklärt. Anleger, die meinen, keine ausreichende Aufklärung erhalten zu haben, sollten anwaltlichen Rat suchen.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.