Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat Herrn Reiner Helldörfer als Geschäftsführer der Firma Carhouse 24 UG in Waischenfeld mit Bescheid vom 06.10.2016 aufgegebenen, dass von dem Unternehmen ohne Erlaubnis betriebene Einlagegeschäft abzuwickeln.
Laut den Feststellungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Firma Carhouse 24 UG Publikumsgelder mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung angenommen.
Seitens Herrn Helldörfer bzw. seitens der Firma Carhouse 24 UG wurde Anlegern die Möglichkeit angeboten der Firma Carhouse 24 UG sogenannte Investmentkredite zu gewähren. Mit Annahme der Gelder betrieb das Unternehmen das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Betroffene Anleger sollten umgehend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.