Seitens der Delta Korona S.L. wurden zahlreichen Investoren insbesondere in den Jahren 2005 – 2006 Geschäftsbeteiligungen an ihrem Unternehmen angeboten. Die Firma warb damit, in verschiedene Märkte, u.a. DAX, Dow Jones und Forex zu investieren und hohe Profite zu erzielen. Die Investoren stellten hierzu ihr Kapital zur Verfügung und ermächtigten die Delta Korona S.L. mit ihrem Kapital Handel zu treiben.
Den Anlegern wurden hohe Renditen in Höhe von bis zu 10 % pro Monat in Aussicht gestellt. Im Übrigen warb die vorgenannte Firma damit, den Anlegern eine maximale Sicherheit für die Investitionen zu gewährleisten. In den meisten Fällen wurden jedoch weder die versprochenen Gewinne noch die investierten Beträge ausgezahlt.
Die Firma Delta Korona S.L. erklärte im Mai 2006, dass sie aufgrund der derzeitigen rechtlichen Situation das Programm beenden würde und das investierte Kapital an die Investoren nicht zurückbezahlen würde. Eine Rückzahlung ist bis zum heutigen Tag nicht erfolgt.
Im vorliegenden Fall können unter Umständen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen der Firma Delta Korona S.L. sowie gegen Anlageberater, die eine Anlage bei der Delta Korona S.L. vermittelt haben, darstellbar sein.
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.