Die Anlage in Form einer Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG wurde von der Opalenburg Vermögensverwaltung AG im Jahre 2007 emittiert.
Das von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital soll in die Investitionsbereiche Immobilien, Private-Equity-Beteiligungen und in ein Rentenportfolio investiert werden.
Nach eigenen Angaben der Opalenburg Vermögensverwaltung AG wurden u. a. für die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest AG ein Wohn- und Geschäftshaus in Augsburg, ein Grundstück in Augsburg sowie Wohnungen in Unterhaching erworben.
Bei einer derartigen Anlage in Form einer Kommanditbeteiligung handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung, die mit höheren Risiken verbunden ist.
Falls ein Anleger sicherheitsorientiert war und auf einen Erhalt des eingezahlten Kapitals Wert legt und ihm eine Anlage in Form einer Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG empfohlen worden ist, kann dies unter Umständen einen Schadensersatzanspruch begründen.
Weiterhin muss ein Anleger auch umfassend und zutreffend über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt werden.
Sofern ein Anleger nicht über die Hintergründe und vor allem Risiken einer derartigen Anlage hingewiesen worden ist, kann auch dies einen Schadensersatzanspruch auslösen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger, die wissen wollen, ob und welche Möglichkeiten bestehen, die Anlage zu beenden bzw. ob sich Schadensersatzansprüche begründen lassen.
Stand: 16.12.2016
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.