Nach einer Pressemitteilung der KTG Energie AG hat die Gesellschaft beschlossen, die Anleihe 2012/2018 (ISIN DE000A1ML257 / WKN A1ML25) als auch die Aktien hinsichtlich des Handels im „Entry Standard“ im Freiverkehr an der Frankfurter Börse zu kündigen. Die Kündigung gegenüber der Deutsche Börse AG sei bereits erklärt worden. Die Anleihen sollen voraussichtlich nur noch bis 02.02.2017 handelbar seien.
Gläubiger, die die Anleihe der KTG Energie AG 2012/2018 erworben haben, können daher ihre Schuldverschreibungen nur noch bis Anfang Februar 2017 veräußern. Wer die Anleihen veräußert, kann allerdings keine Ansprüche mehr im Insolvenzverfahren anmelden.
Anleger, die in Besitz von Anleihen sind und diesbezüglich Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen wollen, können Forderungen noch bis zum 24.01.2017 anmelden.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Gläubiger der Anleihen der KTG Energie AG im Insolvenzverfahren. Mehr Informationen zur Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KTG Energie AG finden Sie im verlinkten Beitrag.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.