In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Premium Safe Limited & Co. Verwaltungs KG, Haar, ist der Antrag auf Eröffnung eines endgültigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen worden.
Anleger, die Verträge über Anlagen mit der Premium Safe Limited & Co. Verwaltungs KG abgeschlossen haben, können Ansprüche daher zum Einen ggf. nur noch in dem Insolvenzverfahren über das Vermögens der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Premium Safe Ltd., anmelden.
Über das Vermögen der Premium Safe Ltd. wurde ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet, das auch nach wie vor anhängig ist.
Im Übrigen sind Anleger somit darauf angewiesen, dass über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erlittene Verluste wieder realisiert werden können.
Wie erwähnt, kann für Anleger unabhängig von dem Insolvenzverfahren die Möglichkeit bestehen, gegen Verantwortliche der Premium Safe Ltd. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung durchzusetzen. Wie berichtet, konnte der Hauptverantwortliche kürzlich in Haft genommen werden.
Auch wenn die strafrechtlichen Ermittlungsbehörden Vermögenswerte sicherstellen, erhalten Anleger diese nicht im Rahmen des strafrechtlichen Verfahrens zurück. Vielmehr muss jeder Geschädigte selbst zivilrechtliche Maßnahmen ergreifen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt die Interessen von geschädigten Anlegern der Premium Safe Ltd.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.