Das Oberlandesgericht Hamm hat im November 2011 die Gründungsgesellschafter der Dubai 1000 Hotelfonds zur Zahlung an Schadensersatz an Anleger wegen falscher und unzureichender Angaben in dem Emissionsprospekt verurteilt. Anleger sollten daher von einem im Anlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob nicht auch in ihrem Fall entsprechende Schadensersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter durchgesetzt werden können.
Die aktuelle Finanzkrise in Dubai dürfte die Situation der 1000 Hotelfonds nicht verbessern. Die Anleger müssen daher um so mehr einen Totalverlust des von ihnen eingezahltn Kapitals befürchten.
In der Ausgabe 2/2009 hat Finanztest bereits darauf hingewiesen, dass man bereits im Jahre 2005 die Kosten von 22 Mio. EUR für den auf 143 Mio. EUR veranschlagten Fonds kritisiert habe und auch im Jahre 2007 bei einer Nachfrage erfahren habe, dass in der Wüste Dubais eine Baugrube geahnte, wo bereits ein vier Sterne Hotel stehen sollte.
Die Investoren des Dubai 1000 Hotelfonds wurden bereits im August 2008 darüber informiert, dass die letzte Beschlussvorlage mit ausreichender Mehrheit angenommen worden sei und daher auch mit der Rückabwicklung begonnen werden könne. Allerdings ist es offen, ob die Anleger vollständig über die Hintergründe und Folgen der Beschlussfassung informiert wurden und welche Rechte bzw. Erlöse ihnen aus der Abwicklung zustehen.
Gegen Verantwortliche des Dubai 1000 Hotelfonds ist bei der Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Betrug bzw. Kapitalanlagebetrug anhängig.
Bei dem Dubai 1000 Hotelfonds handelt es sich um einen geschlossenen Immobilienfonds, an dem sich Anleger mit einer Mindestsumme von € 10.000,00 als Gesellschafter beteiligen konnten. Den Anlegern war eine Rendite von 9 bis 12 % versprochen worden. Über den Dubai Hotel-Fonds sollte ein Luxushotel in Dubai realisiert werden. Allerdings soll es seit einiger Zeit keinerlei Baufortschritte in Dubai gegeben haben. Nach Presseberichten handelt es sich zwischenzeitlich um eine Bauruine. Auch ist unklar, wie viel von dem Fondskapital platziert werden konnte. Da die Staatsanwaltschaft u. a. untersucht, ob das von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital zweckentsprechend verwendet wurde, sollten Anleger im Hinblick auf die momentane Situation prüfen lassen, ob nicht eine Rückabwicklung der Beteiligung möglich ist bzw. Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen durchgesetzt werden können.
Stand: 27.07.2012
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.