Über das Vermögen der Francisca Schulte Shipping GmbH & Co. i.L., Hamburg, ist nun auf einen Insolvenzantrag ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Der Schiffsfonds Francisca Schulte wurde von der HCI Capital emittiert.

Anleger konnten sich als Kommanditist an der Francisca Schulte Shipping GmbH & Co.  beteiligen.

Bei der Francisca Schulte handelt es sich um ein Containerschiff mit einer Stellplatzkapazität von 1.608 TEU sowie einer Tragfähigkeit von 22.300 tdw.

Nach Eingliederung der König & Cie – Gruppe wurde die HCI Capital AG in Ernst Russ AG umbenannt.

Aufgrund der Insolvenz müssen Anleger Verluste befürchten.

Optionen für Anleger des Schiffsfonds Francisca Schulte außerhalb des Insolvenzverfahrens

Bei der Anlage in dem Schiffsfonds Francisca Schulte handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken.

Wenn Anleger ihr Kapital sicher anlegen wollten und auf den Erhalt des eingezahlten Kapitals bedacht waren, war eine derartige Anlage nach unserer Ansicht für sie nicht geeignet.

Wenn einem derartigen Anleger dennoch eine Anlage in dem Schiffsfonds Francisca Schulte empfohlen worden ist, kann dies einen Beratungsfehler begründen und einen Schadensersatzanspruch auslösen.

Außerdem sind auch Anlageberater oder auch Banken, die einem Kunden eine Anlage in einem Schiffsfonds empfehlen, verpflichtet, einen Anleger richtig und vollständig über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufzuklären.

Sofern ein Anleger fehlerhaft oder ungenügend aufgeklärt worden ist, kann auch dies einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.

Weiterhin müssen Banken, die einem Anleger zu einer Anlage in einem Schiffsfonds raten, auch ihre Kunden darüber informieren, welche Provisionsrückvergütungen sie erhalten haben. Nur bei einer entsprechenden Aufklärung kann ein Anleger nämlich das Interesse der Bank abschätzen.

Sofern ein Anleger über derartige Provisionsrückvergütungen nicht aufgeklärt worden ist, kann das beratende Kreditinstitut auf Schadensersatz haften.

Anleger, die eine Anlage in dem Schiffsfonds Francisca Schulte abgeschlossen haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, ob und welche Möglichkeiten bestehen, ein Schadensersatzanspruch durchzusetzen, um einen Verlust zu kompensieren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger.