Wie Finanztest in www.test.de vom 12.01.2017 berichtet, wurden drei Firmen der Autark Gruppe auf die Warnliste der Geldangebote der Stiftung Warentest gesetzt. Daneben wurden auch die Sensus Vermögen GmbH und die Derivest GmbH, Marktredwitz, auf die Warnliste der Stiftung Warentest gesetzt.
Finanztest rät Anlegern dazu, dass sie ihre Einzahlungen stoppen sollen, da sie sich Sorgen um ihr Geld machen müssen. Wir informieren über diese Berichterstattung von Finanztest bzw. www.test.de, damit sich Anleger, die der Autark Gruppe, insbesondere der Autark Invest AG, Kapital zur Verfügung gestellt haben, ein Bild machen können, ohne dass die Behauptungen und Aussagen von Finanztest von uns geprüft wurden und ohne dass wir uns diese zu eigen machen.
Anlegern wurde von der Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH, Dortmund, bis Ende 2015 angeboten, Kapital über ein Nachrangdarlehen gegen das Versprechen von jährlichen Zinsen von bis zu 7,5% und einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren entgegenzunehmen, so www.test.de.
Die Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH sei zwischenzeitlich auf die Autark Invest AG, Mauren, Liechtenstein, Zweigniederlassung Dortmund, verschmolzen worden.
Anleger konnten Einmalzahlungen leisten oder auch Darlehen in Form von Ratenzahlungen gewähren.
Die Gesellschaft habe gegenüber Finanztest angegeben, dass Anleger bis Dezember 2016 31 Mio. Euro eingezahlt hätten und noch monatliche Raten über 100 Mio. Euro ausstehen würden.
Nach Angaben von Finanztest bzw. in www.test.de sind bei den Staatsanwaltschaften Hof, Siegen und Dortmund strafrechtliche Ermittlungen anhängig. Auskünfte würden derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit aber nicht erteilt. Ein Oberstaatsanwalt der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Hof hätte Finanztest bestätigt, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Geldanlagen in zweistelliger Millionenhöhe geführt würde.
Allerdings geht aus dem Beitrag nicht hervor, ob sich die Ermittlungen auch gegen Verantwortliche der Autark-Gruppe richten. In dem Beitrag heißt es hierzu, dass laut Finanztest vorliegenden Unterlagen die Staatsanwaltschaft Hof gegen zwei Verantwortliche der Firma Sensus ermittele, die auch bei der Firma Derivest Verantwortung tragen würden oder getragen hätten.
Im Oktober seien mehrere Objekte in Deutschland und Österreich durchgesucht worden und es sei mit weiteren umfangreichen Ermittlungen zu rechnen.
Diesen Beschuldigten würde Untreue und Betrug vorgeworfen.
Von Finanztest wird in dem Beitrag von www.test.de auch moniert, dass Anleger in einem Anschreiben der Autark vom 21.12.2016 nicht über die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen informiert worden seien. In dem Brief, der von dem Geschäftsführer der Autark Holding unterzeichnet sei, sei nur von soliden Vermögensanlagen, die einen echten Wert besitzen, die Rede. Dazu würden Biogasanlagen sowie hochwertige Immobilien, digitale Breitkabelnetze und das Theater am Marientor in Duisburg gehören.
Nach Auffassung von Finanztest erscheinen diese „überaus erfreulichen Geschäftsergebnisse“ allerdings fraglich.
Auch kritisiert Finanztest, dass das Scheitern eines Umtauschangebotes verschleiert würde.
So sei über eine geplante Kapitalerhöhung und Verschmelzung aller Geschäftsfelder in die Autark Group AG berichtet worden und dass diese nun ohne den Umweg über Liechtenstein und den Niederlanden ausschließlich in Deutschland durchgeführt werde.
Mit diesem Umweg sei ein Umtauschangebot gemeint, dass die Autark den Anlegern offeriert hatte.
Diesen war angeboten worden, dass Nachrangdarlehen in Vorzugsaktien getauscht werden können.
Dieses Umtauschangebot sei allerdings von der Autark Invest zurückgezogen geworden, nachdem die Finanzaufsicht Liechtenstein erklärt habe, dass sie dies nicht genehmigen würde, da die Autark keine nach dem liechtensteinischen Wertpapierprospektgesetz vorgeschriebenen Prospekt habe vorlegen können, so Finanztest.
Der Leiter der Kommunikation der Finanzaufsicht Liechtenstein habe dargelegt, dass Autark lediglich ein Memorandum mit widersprüchlichen Angaben übergeben hätte und nicht klar gewesen sei, ob es sich um die Wandlung in Aktien der Autark Invest handele oder ob Aktien von deren Muttergesellschaft in den Niederlanden erworben werden können.
Des Weiteren wird in dem Beitrag darüber informiert, dass mehrere Anleger, die ihre Nachrangdarlehen fristgerecht bis Ende 2016 gekündigt hätten, gegenüber Finanztest erklärt hätte, dass sie von Autark hinsichtlich einer Rückzahlung bis Ende März 2017 vertröstet worden seien und dies kein gutes Zeichen sei.
In einer Presseerklärung von Januar 2017 hätte der Geschäftsführer der Autark Holding ausgeführt, dass die Autark Invest AG vor kurzem aus Liechtenstein nach Deutschland übergesiedelt sei und aktuell im Rahmen eines Börsengangs mit der Autark Group AG verschmolzen werde. Hierzu habe eine Sprecherin der deutschen Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erklärt, dass der BaFin nicht bekannt sei, dass eine Verschmelzung der Autark Group AG in Berlin mit der Autark Invest AG in Liechtenstein aktuell tatsächlich beschlossen wurde und vollzogen werde.
Wegen vieler Ungereimtheiten seien drei Autark-Firmen sowie die Sensus Vermögen GmbH und die Derivest AG daher auf die Warnliste für Geldangebote gesetzt worden.
Nach Auffassung der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner handelt es sich bei einer Anlage, bei der Kapital in Form von Nachrangdarlehen von Anlegern einer Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird, um eine Anlage, die prinzipiell mit hohen Risiken und insbesondere auch mit dem Risiko eines Totalverlustes verbunden sein kann.
Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass Anleger aufgrund der Vereinbarung einer sog. Nachrangklausel im Insolvenzfall mit Ihren Ansprüchen hinter allen anderen Gläubigern zurückstehen.
Anleger, die der Autark Invest AG bzw. Firmen der Autark Gruppe Geld zur Verfügung gestellt haben und sich vor den geschilderten Hintergründen die Frage stellen, ob und wie die Anlage beendet werden kann, um das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten, und auch weitere Ratenzahlungen zu vermeiden, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer entsprechenden Prüfung beauftragen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die bereits Anleger in zahlreichen Fällen von Anlagen in Form von Nachrangdarlehen vertreten hat, bietet betroffenen Investoren gerne eine Beratung an.
Stand: 16.01.2017
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.