Eine erste Kontaktaufnahme zur Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner kann jederzeit telefonisch oder per Email erfolgen. Wenn Sie es wünschen, können Sie hierzu auch unser Kontaktformular nutzen und Ihr Problem kurz schildern. Selbstverständlich ist diese erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat unverbindlich und kostenlos. Im Rahmen eines ersten Telefonats geben wir dann vorab einen Hinweis zum weiteren erforderlichen Vorgehen, zum Thema Rechtsschutzversicherung sowie zu den für die anwaltliche Tätigkeit anfallenden Kosten.
Für über den Erstkontakt bzw. ein erstes Telefonat anfallende Tätigkeiten, insbesondere auf die Übersendung von Unterlagen, fällt eine Erstberatungsgebühr nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt die gesetzliche Gebührenordnung für Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem sogenannten Streit- oder Gegenstandswert sowie dem Umfang der Tätigkeit.
In gerichtlichen Verfahren sind alle Anwälte gesetzlich verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschuldeten Gebühren abzurechnen.
In außergerichtlichen oder gerichtlichen Angelegenheiten können wir mit Ihnen je nach Fallgestaltung eine individuelle Honorarvereinbarung auf Grundlage eines Stunden- oder Pauschalhonorars treffen.