Über das Vermögen der ISS AG ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet und Gläubiger wurden unter Fristsetzung zur Anmeldung von Forderungen aufgefordert. Ansprüche gegen die ISS AG können daher nur noch in dem Insolvenzverfahren verfolgt werden.
Anleger hatten schon seit längerer Zeit berichtet, dass die ISS AG nach wie vor Zinsen, die im Jahre 2008 fällig sind, nicht bezahlt hat. Anleger sollten sich daher nicht mehr hinhalten lassen, sondern kurzfristig auch prüfen lassen, ob sich nicht Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen durchsetzen lassen.
Auch bei der Staatsanwaltschaft ist ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Betrug bzw. Kapitalanlagebetrug anhängig.
Die ISS AG hat nämlich bereits im Jahre 2007 Zinsen verspätet gezahlt und auch in 2008 fällige Zinsen nicht mehr bezahlt.
Die ISS AG hatte nach einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung ihre Anleger darüber informiert, dass sie die Ende März 2008 fälligen Zinszahlungen auf ihre Anleihen nicht bezahlen kann. Außerdem sei ein Haftbefehl gegen den Geschäftsführer der Immobilien Schutz und Service AG erlassen worden, weil er zu einem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht erschienen sei.
Die ISS hat Inhaberschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von 6 bis 10 Jahren mit Zinsen von 7,05 % bis 7,20 % angeboten. Die von der ISS AG emittierten Anleihen sind allerdings nicht an einer Börse zugelassen und der Anleger, der die Schuldverschreibungen verkaufen will, müsste daher selbst einen Interessenten finden. Die ISS AG hatte bereits im Jahre 2007 fällige Zinsen nicht pünktlich bezahlt. Aufgrund der Insolvenz besteht für die Anleger die Gefahr eines ganz erhehblichen Verlustes.
Stand: 11.09.2008
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.