Die Firma Sunrise Energy GmbH versucht nach wie vor geschädigte Anleger mit ihren Ansprüchen ins Leere laufen zu lassen.
Wie wir bereits in der Vergangenheit mehrfach berichteten, bot die Firma Sofortrente GmbH, die später in Sunrise Energy GmbH umfirmierte, Anlegern an, deren Bausparverträge, Lebensversicherungen oder sonstige Anlagen anzukaufen und den Anlegern nach einem gewissen Zeitraum den Kaufpreis auszubezahlen. Später stellte die Firma Sunrise Energy GmbH dann das Geschäftsmodell um und bot Anlegern den Abschluss von sog. Nachrangdarlehensverträgen an.
Beiden Anlagemodellen ist gemeinsam, dass die Firma Sunrise Energy GmbH trotz Fälligkeit an Anleger weder die vertraglich zugesicherten Kaufpreise („Schlusszahlungen“) noch die Darlehensbeträge mit Bonuszahlung und Zins zurückbezahlt.
Die begründeten Ansprüche der Anleger versucht die Firma Sunrise Energy GmbH dadurch zu umgehen, indem sie in den letzten Jahren mehrfach die Adresse wechselte. Betroffene Anleger wurden seitens der Firma Sunrise Energy GmbH bezeichnender Weise über die Adresswechsel nicht informiert.
Dies alles spricht nicht für die Seriosität der Firma Sunrise Energy GmbH und betroffenen Anlegern wird deshalb empfohlen, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt Anleger, die bei der Firma Sunrise Energy GmbH Kapital angelegt haben.
10.04.2018
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.