In der Vergangenheit hatten wir bereits des Öfteren über Herrn Oswald und dessen Firma CanTerra Investments Holding LLC berichtet – unter anderem in unseren Berichten vom 03.11.2017, 17.04.2018 sowie vom 03.05.2018 – sowie darüber, dass wir geschädigte Kapitalanleger dieser Firma vertreten.
Mittlerweile hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Herrn Oswald mit Bescheid vom 25.09.2017 aufgegeben hatte, das ohne Erlaubnis betriebene Investmentgeschäft einzustellen und unverzüglich abzuwickeln, mitgeteilt, dass ihr Bescheid bestandskräftig geworden ist.
Entgegen der Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat Herr Oswald dennoch nach unserem heutigen Kenntnisstand weder die unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfte der Firma CanTerra Investments Holding LLC unverzüglich abgewickelt noch irgendwelche Auszahlungen an Anleger geleistet.
Betroffene Anleger sollten deshalb anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Wie bereits dargelegt, vertritt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bereits einige geschädigte Anleger der Firm CanTerra Investments Holding LLC.
11.05.2018
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.