Die vorgenannte Vermögensverwaltung, die in Zürich ansässig ist, hieß bis 2008 FBM Vermögensverwaltung AG.
Von einem Brancheninformationsdienst der die Firma Nemesis Investments AG und deren Vorgängerfirma auf seine „Graue Liste“ setzte, wird berichtet, dass Anleger über sehr ungünstige Gebührenrechnungen der vorgenannten Firma klagen.
Soweit die Firma in Deutschland gegenüber deutschen Kunden gemäß § 32 KWG Vermögensverwaltungsleistungen erbringt, stellt sich die Frage, ob für diese Tätigkeit nicht eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nötig wäre. Die Firma Nemesis Investments AG verfügt über keine solche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.