Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde Herrn Thomas Zwingmann, Nürnberg, der unter der Namen New York International Traders Inc. Aktien dieses Unternehmens anbot, mit Bescheid vom 22.05.2018 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und die Finanzportfolioverwaltung einzustellen und abzuwickeln.
Laut Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bot Herr Zwingmann unter dem Namen New York International Traders Inc. Aktien des Unternehmens an und versprach Anlegern, ihnen die Aktien zu einem zuvor festgelegten Preis später wieder abzukaufen. Durch die Annahme der Gelder, deren unbedingte Rückzahlung er versprach, betrieb er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Ferner ließ sich Herr Zwingmann von Kunden Handlungsvollmachten einräumen und deren Online-Zugangsdaten zu Depotkonten aushändigen. Durch die Verwaltung der Vermögenswerte der Kunden in Finanzinstrumenten hätte er die Finanzportfolioverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erbracht – so die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat in der Vergangenheit viele Anleger bei der Rückabwicklung von unerlaubten Einlagengeschäften erfolgreich vertreten.
19.06.2018
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.