Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde mit Bescheid vom 19.06.2018 festgestellt, dass die Firma Targetum Treuhand GmbH das Einlagengeschäft sowie das Kreditgeschäft ohne Erlaubnis betrieb. Der entsprechende Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.
Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nahm die Targetum Treuhand GmbH auf der Grundlage von „Gesellschaftsverträgen über stille Beteiligungen“ sowie „Darlehensverträgen“ unbedingt rückzahlbare Gelder an und gewährten Dritten Darlehen. Hierdurch betrieb sie ein unerlaubtes Einlangen- und Kreditgeschäft, nachdem die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht vorlag.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat in der Vergangenheit viele Anleger bei der Rückabwicklung von unerlaubten Einlagen-und Kreditgeschäften erfolgreich vertreten.
22.06.2018
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.