Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde der Firma impletio consulting GmbH mit Bescheid vom 19.06.2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagen- sowie Kreditgeschäft umgehend abzuwickeln. Der entsprechende Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellte fest, dass die Firma impletio consulting GmbH auf der Grundlage von „Darlehensverträgen“ unbedingt rückzahlbare Gelder annahm und Dritten Darlehen gewährte. Hierdurch betrieb sie – so die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – das Einlagen- und Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat in der Vergangenheit viele Anleger bei der Rückabwicklung von unerlaubten Einlagen- und Kreditgeschäften erfolgreich vertreten.
22.06.2018
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.