Über Anlagen der UDI-Gruppe bzw. über Anlagen, die von der UDI Beratungsgesellschaft mbH, Nürnberg, vertrieben wurden, berichtet Finanztest in ihren Ausgaben 2/2019 und 3/2019 kritisch, nämlich über
- – UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG,
- – UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG,
- – UDI Energie Festzins XI GmbH & Co. KG,
- – UDI Energie Festzins XII GmbH & Co. KG,
- – UDI Energie Festzins II GmbH & Co. KG bis UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG,
- – Te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG.
Die UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG habe in 2016 der UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG Kapital geliehen, obwohl Wirtschaftsprüfer an einem Gutachten arbeiteten, das zeigen sollte, ob es überhaupt möglich ist, diese fortzuführen, so Finanztest. Gemäß dem Prospekt der Anlage UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG von Juli 2016 hätten aber Biogasprojekte gemäß Plan rentabel sein müssen um Zinsen und Tilgung leisten zu können.
Von der UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG seien wiederum Mittel aus den Nachrangdarlehen UDI Sprint Festzins I und UDI Energie Festzins IV zurückgezahlt worden, wie Finanztest in dem Bericht in der Ausgabe 2/ 2019 zu berichten weiß.
Nach den Angaben von Finanztest in der Ausgabe 2/2019 würden die Gesellschaften UDI Energie Festzins II bis VII GmbH & Co. KG, die Nachrangdarlehen emittiert hätten, deutlich niedrigerer Zinsen als geplant zahlen. Des Weiteren verweist Finanztest auch in seinem Bericht in der Ausgabe 3/2019 darauf, dass diese Gesellschaften auch nach Angaben von UDI in dieselbe Öko-Projektgesellschaft investiert hätten, was auch der Grund für die niedrigeren Zinszahlungen sei. Die UDI-Gesellschaften würden auch noch alles nachzahlen wollen und würden hoffen, Zinsen künftig wieder voll leisten zu können. Dafür müssten aber die Projekte sehr gut laufen, so Finanztest.
Die UDI Energie Festzins XI GmbH & Co. KG und die UDI Energie Festzins XII GmbH & Co. KG hätten, worauf Finanztest in seinem Bericht in der Ausgabe 2/2019 hinweist, in 2017 Investments auffällig schnell abgeschrieben. UDI habe diese Wertberichtigungen vor allem mit Projekten in Italien begründet und erwarte, dass sie künftig wieder zurückgenommen werden könnten und für die Projekte seien neue Regelungen in Italien zu Biogas erst in März 2018 in Kraft getreten.
In dem Bericht in der Ausgabe 3 /19 führt Finanztest aus, dass die Top 3 Biogas GmbH & Co. KG sowie eine Projektgesellschaft eine Biogasanlage in Wendlinghausen Geld von UDI-Zinsanlagen und aus dem UDI Energie Festzins XI und dem UDI Energie Festzins XII erhalten hätten.
Bezüglich der TE Solar Sprint IV GmbH & Co. KG verweist Finanztest in seinem Bericht in der Ausgabe 3/2019 darauf, dass auch eine Veröffentlichung bekannt gemacht wurde, gemäß der die Gefahr besteht, dass es bei der Gesellschaft zu einem teilweisen oder vollständigen Forderungsausfall hinsichtlich noch bestehender Zins- und Rückzahlungsansprüche gegen Projektgesellschaften aus Nachrangdarlehensverträgen kommt und dies zur Folge haben könnte, dass die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtung gegenüber den Anlegern aus dem Nachrangdarlehen erheblich beeinträchtig sein könnte.
Wir informieren über die Berichte von Finanztest, damit sich Anleger von UDI Anlagen selbst ein Bild machen können.
Wie wir bereits berichtet hatten, hat die BaFin auch im Sommer 2018 eine Veröffentlichung der UDI Biogas 2011 GmbH 6 Co. KG bekannt gemacht, wonach sich die UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG als Kommanditistin an der Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG beteiligt hat und diese Projektgesellschaft einen Insolvenzantrag gestellt hat und ein entsprechender Forderungsausfall geeignet sei, die Fähigkeit der UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Anlage UDI Biogas 2011 zu beeinträchtigen.
Wir hatten ebenfalls bereits darüber informiert, dass eine Veröffentlichung der UDI Festzins IV GmbH & Co. KG von der BaFin bekannt geworden ist, wonach die Gesellschaft aus der Vergabe von Nachrangdarlehen an die Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG Forderungen zustehen und die UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG Insolvenz angemeldet habe und daher die Gefahr bestehe, dass die Fähigkeit der UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG zur Erfüllung Ihrer Pflichten aus den Nachrangdarlehen erheblich beeinträchtigt sein könnten.
Anleger, die UDI-Anlagen getätigt haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner mit Fragen zu rechtlichen Möglichkeiten wenden.
Stand: 25.02.2019
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.