Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Takeda Partners Ltd. mit Bescheid vom 05.02.2019 das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Die Takeda Partners Ltd. ist Betreiberin der Handelsplattform www.bancdm.io, die auch unter dem Namen BANC DE MONARCH tätig ist. Die vorgenannte Handelsplattform bietet den Handel mit
- Aktien,
- Forex-Geschäfte,
- Indizes,
- Rohstoffen,
- Kryptowährungen und
- ETFs
In diesem Zusammenhang nimmt – so die BaFin – das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.
Damit betreibt – so die BaFin – die Firma Takeda Partners Ltd. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt eine Vielzahl von Anlegern gegenüber Internethandelsplattformen und deren Betreibern. Betroffene Anleger sollten umgehend anwaltlich Rat in Anspruch nehmen.
Stand: 06.03.2019
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.