Bei der Internethandelsplattform www.lionsbit.com ist äußerste Vorsicht geboten.
Seitens der vorgenannten Firma wird der Handel mit sog. CFD´s angeboten. Anleger berichten von hohen Verlusten, ohne überhaupt gehandelt zu haben.
Ihren Sitz hat die Betreibergesellschaft der Internethandelsplattform lionsbit auf den Marshallinseln. Die Internethandelsplattform lionsbit ist eine Marke der T.W Capital Ltd., wobei diese wiederum eine 100 %-ige Tochtergesellschaft einer Firma namens Paguas Ou ist, die in Tallinn, Estland ansässig ist.
Es handelt sich bei diesen Gesellschaften um unregulierte Gesellschaften, die in Europa keine Dienstleistungen anbieten dürfen.
Handel mit CFD´s
Der Handel mit sog. CFD´s ist letztlich für Privatpersonen nicht geeignet. Hier handelt es sich um hoch spekulative Finanzderivate. CFD´s (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Es droht ein Totalverlustrisiko. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFD´s abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFD´s sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste weitere Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hoffentlich tätig wird und den Verantwortlichen der Handelsplattform bzw. der entsprechenden Betreiberfirma die auf den Marshallinseln bzw. in Estland sitzt, den grenzüberschreitend betriebenen Eigenhandel verbietet, nachdem die erforderliche Erlaubnis der BaFin nicht vorliegt.
Anleger berichten auch, dass es Probleme gibt, sich Guthaben oder Kapital ausbezahlen zu lassen. Es ist folglich äußerste Vorsicht geboten.
Anleger, die über die Handelsplattform lionsbit.com Kapital angelegt haben, werden von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner anwaltlich beraten und unterstützt.
Stand: 09.04.2019
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.