Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde der Firma Goldenstate Investment BV das Einlagengeschäft und das Depotgeschäft untersagt, nachdem die BaFin feststellen musste, dass seitens der vorgenannten Firma entsprechende Geschäfte ohne Erlaubnis der BaFin betrieben wurde.
Die Goldenstate Investment BV ist Betreiberin der Website goldenstate-investment.com und bietet in diesem Zusammenhang Anlegern die Investition in Anleihen mit verschiedenen Laufzeiten an. Zudem bietet die Gesellschaft Kunden die Depotführung für Aktien an.
Der entsprechende Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Stand: 07.10.2019
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.