Von der Onlineplattform topinvestus.com werden Anlagen im Forex-Handel und auch in Differenzkontrakten (Contracts for Differnce – CFD´s) angeboten. Auf der Homepage werden verschiedene Kontoformen, nämlich
- ein TopInvestus MICRO-Konto;
- ein TopInvestus STANDARD-Konto;
- ein TopInvestus PRO-Konto,
mit verschiedenen Leistungen angeboten.
Warnhinweise der BaFin
Nach einem Hinweis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügt die Firma Silverdale Holdings Ltd., auch firmierend unter Silverdale Peak Capital Ltd., über keine Erlaubnis der Behörde gemäß dem Kreditwesengesetz zur Erbringung von Finanzdienstleistungen im Inland.
Außerdem weist die BaFin auch darauf hin, dass das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin untersteht.
Von der Silverdale Holdings Ltd. wurden deutsche Anleger telefonisch oder per Mail für Anlagen über ihre Handelsplattform www.topinvestus.com angesprochen.
Dabei wird auch entgegen den Tatsachen behauptet, dass sie von der BaFin lizensiert sei. Die behauptete Lizenz sei von einem „Generaldirektor“ ausgestellt worden, so die BaFin.
Außerdem weist die BaFin auch noch darauf hin, dass die Silverdale Holdings Ltd. in keinerlei Verbindung zu dem Institut Silver Peak Capital Limites aus St. Helier, Jersey, steht und „Generaldierektor“ der BaFin nicht bekannt sind.
Hinsichtlich der Handelsplattform topinvestus und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.
Möglichkeiten für Anleger
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen im Forex-Bereich, in CFD´s und binäre Optionen auf
- Rohstoffe,
- Aktien,
- Indizes,
- Währungen und
- Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die topinvestus bzw. deren Betreibergesellschaft nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der topinvestus bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform topinvestus investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Stand: 18.02.2020
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.