Nach einer Entscheidung des OLG Koblenz muss ein Pflichtteilsberechtigter seinen Pflichtteilsanspruch drei Jahre nach Eintritt des Erbfalls geltend machen, wobei der Lauf dieser Frist beginnt, sobald der Berechtigte von dem Erbfall Kenntnis erlangt hat.
Anmerkung:
Werden Pflichtteilsansprüche von den Erben bestritten oder nicht erfüllt, müssen rechtzeitig Maßnahmen, z. B. eine Klage, ergriffen werden, damit keine Verjährung des Pflichtteilsanspruchs eintritt.
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.