Der Accudomus KG Unternehmensgruppe, Ravensburg (ehemals Tutzing), wurde nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt sowie die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.
Anlegern wurde von der Accudomus KG Unternehmensgruppe eine sog. „Schlaubär Anlage“ offeriert. Dabei sollten Anleger ihr Kapital nebst einer Verzinsung von 100% nach 12 bzw. 15 Monaten zurückerhalten.
Damit hat die Accudomus KG Unternehmensgruppe nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis zu verfügen. Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Anleger, die ihr Geld nicht zurückerhalten, sollten anwaltlich prüfen lassen, welche Ansprüche durchgesetzt werden können, um das von ihnen eingezahlte Kapital wieder zurück zu erhalten.
Stand: 30.07.2012
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.