Ein Hauptverantwortlicher der Alpha International Security Services Ltd., München, wurde vom Landgericht München nach einem Bericht in börse-online.de wegen Betruges zu einer Haftstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Rahmen ihrer Ermittlungen auch Vermögenswerte beschlagnahmt. Allerdings erhalten Geschädigte von der Staatsanwaltschaft keine Gelder zurück, sondern müssen selbst zivilrechtliche Schritte unternehmen, um auf von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Vermögenswerte zugreifen zu können.
Soweit Berater oder Vermittler Anlegern die Anlage empfohlen haben, können unter Umständen auch gegen diese Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung durchgesetzt werden, wenn sie die Anleger nicht über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufgeklärt und auch nicht die Plausibilität des Anlagekonzept geprüft haben.
Betroffene Anleger sollten daher kurzfristig anwaltlich klären lassen, ob sich nicht Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen, um erlittene Verluste wieder zu realisieren.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.