Gegenüber der Aurum Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsbesorgungs KG wurde nach Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Verfügung vom 05.02.2013 angeordnet, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft zu beenden und angenommene Gelder zurück zu zahlen.

Anlegern wurde von der Aurum KG der Abschluss von Darlehensverträgen mit dem Versprechen angeboten, das angenommene Kapital zu verzinsen und bei Vertragsende zurückzuzahlen, wobei die Gelder gemäß den Beteiligungen am Handel mit Edelmetallen verwendet werden sollen.

Damit hat die Aurum KG nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Die Verfügung ist bestandskräftig.

Anleger, die ihr Kapital nicht zurück erhalten, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, das eingezahlte Kapital zurück zu erhalten. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bietet hierzu ihre Unterstützung an.

Stand: 07.06.2013