Verschiedene Emittenten haben Inhaberschuldverschreibungen unter dem Namen Automobil-Anleihen XXL angeboten. Es handelt sich dabei um sog. Credit Linked Notes (CLN), bei denen die Rückzahlung nicht nur von der Bonität des Emittenten, sondern insbesondere auch von der Bonität von so genannten Referenzunternehmen abhängt. Der Anleger erhält nämlich in dem Fall, in dem ein so genanntes Kreditereignis bei einem der Referenzunternehmen eintritt, nicht sein Kapital zurückgezahlt, sondern in der Regel eine Anleihe des Referenzunternehmens, bei dem ein Kreditereignis eingetreten ist, angedient.
Ein Kreditereignis tritt bei der Insolvenz des Referenzunternehmens ein, sowie häufig sogar schon dann, wenn der Referenzschuldner unter gewissen Bedingungen seine Verbindlichkeiten nicht bezahlt oder diese umstrukturiert werden.
Durch die Insolvenz von General Motors ist ebenfalls ein Kreditereignis eingetreten. Betroffen davon sind sog. XXL-Anleihen, die unter anderem auch auf die Kreditwürdigkeit bzw. Bonität von General Motors abgestellt haben, wie z. B. bei der Automobil-Anleihe XXL der Westdeutschen Landesbank, West LB.
Im Vergleich zu normalen, festverzinslichen Unternehmensanleihen sind die Hintergründe also bei XXL-Anleihen komplexer und auch die Risiken sind erhöht. Dies gilt insbesondere vor dem Umstand, dass eine Rückzahlung nicht nur von der Bonität des Emittenten abhängt, sondern auch von der Kreditwürdigkeit von verschiedenen Referenzunternehmen.
Darüber muss ein Anleger auch aufgeklärt werden. Anderenfalls kann eine Bank bzw. ein Anlageberater auf Schadensersatz haften.
Anleger, die der Ansicht sind, nicht ausreichend über die Risiken und Hintergründe von derartigen Anleihen aufgeklärt worden zu sein, sollten prüfen lassen, ob sich der Schadensersatzanspruch durchsetzen lässt.
Weitere Informationen erhalten Sie im Artikel zu Lehman Brothers.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.