Über das Vermögen der BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG, Berlin, wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.
Die BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG war früher Teil der Anderson Group und es fand eine Umfirmierung von Anderson 5. Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG in BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG statt.
Die BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG hatte Anlegern ein Geschäftsmodell einer Investition im Immobilienmarkt in der Form angeboten, die Anlagen in Form von Darlehen ab € 5.000,00 abzuschließen.
Offeriert wurde etwa, dass ein Anleger der BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG Kapital in Form eines ratierlichen Darlehens, auf das der Anleger Raten an die Gesellschaft zahlt, gewährt und thesaurierte Zinszahlungen und eine Tilgung am Ende der Laufzeit erhält.
Eine Investition war mit „Sparraten“ ab € 50,00 möglich.
Die Laufzeiten betrugen 10, 15 oder 20 Jahre.
Versprochen wurden Zinsen von 10% p. a.
Des Weiteren wurde auch angeboten, dass ein Anleger der BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG ein einmaliges Kapital ab € 5.000,00 zur Verfügung stellt. Die Laufzeit betrug dabei 1-10 Jahre. Je nach Laufzeit errechnete sich dann eine unterschiedliche Festverzinsung.
Geworben wurde auch damit, dass das Kapital durch Grundschulden auf Immobilien abgesichert ist.
Die Sicherheit über Grundschulden ist aber insbesondere abhängig vom Wert der Grundstücke bzw. Immobilien. Sofern die Immobilien keinen ausreichenden Wert aufweisen würden, wäre auch eine ausreichende Sicherheit durch Grundschulden nicht gewährleistet.
Nach einer endgültigen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens können Ansprüche gegen die BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG nur noch in diesem endgültigen Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen angemeldete Forderungen auch ausreichend konkretisiert und entsprechende Unterlagen eingereicht werden, damit eine Prüfung durch den Insolvenzverwalter ermöglicht wird. Geschieht dies nicht, besteht das Risiko, dass die Forderung nicht anerkannt wird.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen in dem Insolvenzverfahren.
Möglichkeiten für Anleger außerhalb des Insolvenzverfahrens
Wenn Anlegern der Abschluss von Anlagen, insbesondere in Form von Darlehen, mit der BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG empfohlen worden ist, kann sich auch die Möglichkeit ergeben, Schadensersatzansprüche gegen den Berater durchzusetzen.
Anleger müssen nach der Rechtsprechung über die Hintergründe und insbesondere die Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt werden.
Auch müssen Berater die persönlichen Vorstellungen und Ziele eines Anlegers beachten.
Anleger sollten daher auch von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen, ob sich Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung begründen lassen.
Ob eine Haftung von sonstigen Verantwortlichen der Firma BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG in Betracht kommt, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
Stand: 01.02.2016
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.