Gegen Verantwortliche der Firma BerlinInvest sind strafrechtliche Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Anlagebetruges anhängig.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden nun 5 Personen verhaftet.
Nach einer Mitteilung der Ermittlungsbehörden warben 5 Tatverdächtige auf verschiedenen Veranstaltungen Anleger mit dem Versprechen an, bei der Firma BerlinInvest Anlagebeträge von mind. 50 € durch den Handel mit außerbörslichen Aktien innerhalb kurzer Zeit verdoppeln zu können.
Nach Informationen der Ermittlungsbehörden wurden die Gelder eingesammelt, ohne das eine reale Anlagestrategie zugrunde gelegen hat und die von den Anlegern zugesagten Rückzahlungen sollen im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems erfolgt sein.
Möglichkeiten für Anleger, die Kapital über die Firma BerlinInvest angelegt haben
Es gilt zwar zunächst die Unschuldsvermutung. Wenn sich aber die von den Ermittlungsbehörden erhobenen Vorwürfe bestätigen, können für Anleger gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen Verantwortliche der Firma BerlinInvest durchzusetzen.
Dabei muss zunächst einmal geprüft werden, gegen welche der Tatverdächtigen ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung begründet werden kann.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Geschädigte, die der Firma BerlinInvest Kapital in außerbörsliche Aktien investiert haben.
Stand: 02.12.2015
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.