Ein  weiterer Anbieter von sog. Mittelstandsanleihen, nämlich die BKN Biostrom, ist insolvent. Nachdem die Gesellschaft Anfang Juni 2012 mitgeteilt hatte, dass die Zinsen der Anleihe nicht mehr bezahlt werden könnten, hat die BKN Biostrom nun Insolvenzantrag gestellt.

Sofern ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Anleger, die Anleihen erworben haben, Ansprüche in dem Insolvenzverfahren anmelden. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Geschädigte, die Anleihen gezeichnet haben, bei der Überwachung der Insolvenzeröffnung und der Fristen zur Forderungsanmeldung, bei der Anmeldung und Begründung von Forderungen im Insolvenzverfahren sowie auch bei der weiteren Betreuung des Insolvenzverfahrens, das sicherlich mehrere Jahre dauern wird.

Die BKN Biostrom war im Bereich der Projektentwicklung von Biogasanlagen tätig. Experten warnen schon länger vor den hohen Risiken sog. Mittelstandsanleihen. Es bestehe u. a. die Gefahr, dass Emittenten die bei Banken kein Fremdkapital mehr über Kredite erhalten, sich über die Ausgabe von Anleihen Risikokapital beschaffen. Die Beurteilung der Bonität des Emittenten und der wirtschaftlichen Situation erfordert Erfahrungen und Kompetenz. Es stellt sich daher die Frage, ob derartige Anleihen für Privatanleger überhaupt geeignet sind.

 

Stand: 28.06.2012