Einer Vielzahl von Anlegern wurde von verschiedensten Anlageberatern und Anlagevermittlern versprochen, dass Sie bei einem Verkauf ihrer Lebensversicherung an die Firma BSB Captura GmbH bzw. der Kündigung der Lebensversicherung und der Anlage des Kapitals bei der Firma BSB Captura GmbH einen attraktiven Kaufpreis erhalten würden, der im Rahmen von Ratenzahlungen ausbezahlt würde.
Anfangs wurden zwar die versprochenen Ratenzahlungen geleistet. Später erfolgten keine Zahlungen mehr.
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma BSB Captura GmbH wurde mittlerweile mangels Masse abgelehnt. Ein Vorgehen gegen die Firma BSB Captura GmbH erscheint folglich nicht sinnvoll.
Seitens spezialisierter Anwälte sollte jedoch überprüft werden, ob es Möglichkeiten gibt, Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen der Firma BSB Captura GmbH durchzusetzen.
Unter Umständen können auch die Anlageberater, die die BSB Captura GmbH Anlagen vertrieben haben auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Die Anlageberater waren nämlich verpflichtet, Anleger vollständig, richtig und wahrheitsgemäß zu informieren, um diese vor einer Anlageentscheidung zu schützen, die die Anleger bei voller Kenntnis der für die Bewertung des Angebots maßgeblichen Umstände nicht getroffen hätten.
Geschädigten Anlegern wird empfohlen sich anwaltlich beraten zu lassen.
Stand: 22.03.2013
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.