Gegenüber der Cashmaxx KG, Bayreuth, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung angeordnet, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft zu beenden und die Abwicklung vorzunehmen.
Kunden wurde von der Cashmaxx KG der Ankauf von Lebensversicherungen und Bausparverträgen angeboten, um diese dann zu kündigen, wobei die Cashmaxx KG dann den Anlegern versprach, das erhaltene Kapital nebst Renditen nach längerer Zeit auszuzahlen.
Damit hat die Cashmaxx KG nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Anleger, die keine Auszahlungen von der Cashmaxx KG erhalten, sollten durch einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten es gibt, die Werte der an die Cashmaxx KG verkauften Versicherungsverträge oder Bausparverträge wieder zu realisieren.
Zum Einen besteht die Möglichkeit, dass sich Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft oder deren Verantwortliche durchsetzen lassen.
Auch wenn ein Anlageberater oder Vermittler den Verkauf der Versicherungen oder Bausparverträge an die Cashmaxx KG empfohlen hat und dabei nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat bzw. die Plausibilität des Konzepts nicht überprüft hat, ist eine Haftung wegen fehlerhafter Beratung denkbar.
Stand: 13.12.2013
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.