Nachdem von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Anklage wegen des Vorwurfs des Betruges erhoben worden war, ist nun der Hauptverantwortliche der Caviar Creator Gruppe, wie Presseberichten zu entnehmen war (z. B. Süddeutsche Zeitung vom 16.12.2010) vom Landgericht Düsseldorf wegen besonders schweren Betrugs zu einer Haftstrafe von drei Jahren und 8 Monaten verurteilt worden.

Nach einer Mitteilung in „Fischmagazin.de“ hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen den früheren Geschäftsführer von Caviar Creator wegen schweren Betruges aufgehoben. Die Sache wurde vom zuständigen Senat des BGH zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Soweit eine strafrechliche Verurteilung nach einer neuen Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf bestehen bleiben sollte,  können auch geschädigte Anleger unter Umständen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung durchsetzen.

Anleger, die in Aktien der Caviar Creator Inc. investiert haben und einen Schaden erlitten haben, sollten prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche durchsetzen können.

Nach Pressemeldungen (z. B. Weltonline vom 20.12.2009) ist die Caviar Creator, Demmin, durch einen Verkauf an ein Schweizer Unternehmen vor der drohenden Insolvenz gerettet worden. Ob und was dies den alten Aktionären bringt, ist offen.

Nach neuen Medienberichten (z. B. MDR Online vom 26.01.2010) ist die Schweizer Firma von dem Kaufvertrag zurückgetreten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt geschädigte Anleger bei der Durchsetzung entsprechender Ansprüche.

Weitere Detailinformationen erhalten Sie in diesem PDF: Caviar Creator

Stand: April 2012