Der Concorde Unternehmensgruppe GmbH wurde nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben von Einlagengeschäften untersagt.
Anlegern wurde von der Concorde Unternehmensgruppe GmbH offeriert, Genussrechtsverträge und Darlehensvereinbarungen abzuschließen, wobei dabei unbedingt versprochen wurde, dass eingezahlte Kapital zu verzinsen und am Ende wieder zurück zu zahlen.
Damit hat die Concorde Unternehmensgruppe GmbH nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Des Weiteren wurde darüber hinaus von der BaFin die Rückzahlung der angenommenen Gelder angeordnet.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Anleger, die ihr eingezahltes Kapital nicht zurückerhalten, sollten anwaltlich prüfen lassen, ob und welche Ansprüche durchgesetzt werden können, um das eingezahlte Kapital wieder zurück zu erhalten.
Stand: 21.12.2012
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.